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Freistellungsbescheinigung

Möchten Sie eine Freistellungsbescheinigung für Ihre Baufirma in Deutschland erhalten? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir führen Sie schnell und effektiv durch das gesamte Anmeldeverfahren beim deutschen Finanzamt und beschaffen die Freistellungsbescheinigung für Sie.

Unser Büro befindet sich in Küstrin an der Oder, in der Nähe von Słubice und Frankfurt (Oder). Dank unserer günstigen Lage im Grenzgebiet können wir alle Formalitäten schnell und effizient erledigen.

Falls Sie bereits eine Freistellungsbescheinigung haben, deren Gültigkeit jedoch bald abläuft, helfen wir Ihnen gerne bei der Verlängerung. Egal, ob Sie aus Küstrin an der Oder, Słubice oder Frankfurt (Oder) kommen, Sie können auf unsere Unterstützung zählen.

Denken Sie daran! Sie sind verpflichtet, sich jährlich einer Steuerprüfung beim Finanzamt zu unterziehen.

Dieses Verfahren ist entscheidend, um eine reibungslose Verlängerung der Freistellungsbescheinigung zu erhalten. Unsere Spezialisten aus den Büros in Küstrin an der Oder und Frankfurt (Oder) bieten Ihnen umfassende Unterstützung.

Deshalb melden Sie sich bei uns und sorgen Sie sich nicht um Ihre Freistellungsbescheinigung! Dank unserer Hilfe vermeiden Sie, dass Ihr Auftraggeber Ihr Honorar um 15 % Bauabzugsteuer. Unsere Büros, in der Nähe von Słubice, sind immer bereit zu helfen.

Haben Sie Ihre Freistellungsbescheinigung nicht rechtzeitig erhalten und Ihr Auftraggeber hat 15 % Bauabzugsteuer von Ihrer Rechnung einbehalten? Kein Problem! Wir helfen Ihnen, die einbehaltene Bauabzugsteuer zurückzubekommen. Kontaktieren Sie uns in Küstrin an der Oder oder Frankfurt (Oder), um fachkundige Hilfe zu erhalten.

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