Rechtsberatung und Steuererklärung
für polnische Arbeitnehmer in Deutschland
Steuererklärung in Deutschland
Möchten Sie eine Steuererstattung vom deutschen Finanzamt erhalten oder sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Dann sind Sie hier genau richtig.
Unser Unternehmen arbeitet seit vielen Jahren mit einem deutschen Steuerberaterbüro zusammen. Durch unsere Vermittlung erhalten Sie eine Überwachung des gesamten Verfahrens auf Polnisch und eine Garantie für eine professionelle Betreuung durch eine deutsche Buchhalterin. Unser Büro befindet sich in Kostrzyn nad Odrą sowie im an Słubice grenzenden Frankfurt an der Oder, sodass wir unsere Dienstleistungen Kunden aus beiden Städten anbieten können.
Sie müssen sich keine Sorgen machen, ob Ihre Steuererklärung beim richtigen Finanzamt landet – die gesamte Verantwortung liegt bei uns und unserer Steuerberatung.
Darüber hinaus informieren wir unsere Kunden aus Kostrzyn nad Odrą und Frankfurt an der Oder stets über alle erforderlichen Dokumente und Verfahren, damit Sie Ihre Steuererstattung so schnell wie möglich und in höchstmöglicher Höhe erhalten.
Denken Sie daran: Nicht jede Steuererklärung endet mit einer Erstattung vom Finanzamt, in einigen Fällen können Sie verpflichtet sein, eine zusätzliche Steuerzahlung an das deutsche Finanzamt zu leisten.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie in Deutschland steuerpflichtig sind? Möchten Sie wissen, ob Sie mit einer Steuererstattung aus Deutschland rechnen können? Kontaktieren Sie uns! Unser Büro in Kostrzyn nad Odrą und Frankfurt an der Oder steht Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Unterstützung bei Arbeitslosigkeit in Deutschland: Rechtsberatung, Abfindung und Arbeitslosengeld
Der Verlust des Arbeitsplatzes in Deutschland kann eine schwierige Erfahrung sein, aber es ist wichtig, seine Rechte und Möglichkeiten zu kennen. Eine Person, die gekündigt wurde und unbefristet beschäftigt war, hat das Recht, innerhalb von 21 Tagen gegen die Kündigung Einspruch einzulegen.
Das deutsche Arbeitsrecht verpflichtet den Arbeitgeber nicht zur Zahlung einer Abfindung, weshalb oft rechtliche Schritte notwendig sind, um eine solche zu erhalten.
In der Regel steht für jedes gearbeitete Jahr eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts zu. Die Kündigungsfrist hängt ebenfalls von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab: bis 2 Jahre - 1 Monat, bis 5 Jahre - 2 Monate, bis 8 Jahre - 3 Monate, bis 10 Jahre - 5 Monate.
Der Arbeitnehmer muss jedoch bestimmte Pflichten beachten, wenn er eine Kündigung erhält. Wenn die Kündigungsfrist weniger als 3 Monate beträgt, muss er sich innerhalb von 3 Tagen beim deutschen Arbeitsamt melden, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Wenn die Kündigungsfrist länger als 3 Monate beträgt, muss er sich spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit melden. Die beschriebene Situation betrifft Personen, die in Deutschland wohnen und arbeiten. Wenn jedoch jemand in Deutschland gearbeitet und in Polen gelebt hat, kann er seine deutschen Beiträge nach Polen übertragen und Arbeitslosengeld vom polnischen Arbeitsamt erhalten.
Als Büro, das sich auf die Unterstützung von Personen spezialisiert hat, die in Deutschland arbeitslos geworden sind, bieten wir Unterstützung bei rechtlichen Schritten zur Erlangung einer angemessenen Abfindung. Unsere Büros befinden sich in Frankfurt an der Oder, an der Grenze zu Słubice, und in Kostrzyn nad Odrą und bieten so einen einfachen Zugang zu unseren Dienstleistungen für Bewohner beider Seiten der Grenze.
Wenn Sie nach einem Arbeitsplatzverlust in Deutschland Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen.
Zusammenarbeit mit dem Steuerbüro ETL
- Beantragung von Steuer ID
- Beantragung von Steuerklasse 1 und 3
- Beantragung von Freistellung
In Kooperation mit dem Steuerbüro ETL, das seit 20 Jahren polnische Arbeitnehmer in Deutschland begleitet, bieten wir Ihnen professionelle Beratung im Bereich Beantragung von beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht für polnische Arbeitnehmer wie auch bei der Einkommensteuererklärung an.